Schwarzes Schaf Gstöhl – Urteil des Obergerichts

Das Fürstliche Obergericht hat nun über die Berufung im Kriminalfall des geständigen schwarzen Schafes Harry Gstöhl entschieden.

Mit dieser Entscheidung vom 5.2.2019 wurde das Urteil der ersten Instanz (Zusatzstrafe von zwei Jahren – insgesamt beträgt die Haftstrafe für Gstöhl somit 8 Jahre) bestätigt und die Berufung der Staatsanwaltschaft, die angesichts des immensen Schadens von 40 Millionen Franken eine härtere Strafe forderte, abgewiesen.

https://www.wirtschaftregional.li/liechtenstein/wirtschaft/millionenbetrug-keine-haertere-strafe;art173,369953