Marxer & Partner und DER Korruptionsfall in Österreich

Die Großkanzlei und DER Korruptionsfall in Österreich

Marxer & Partner ist nicht irgendeine Kanzlei. Vor fast 100 Jahren – im Jahr 1925 gegründet – galt sie über viele Jahre als eine der renommiertesten Rechtsanwaltskanzleien und Treuhanbüros Liechtensteins. Doch gerade in den letzten Jahren kommen immer mehr Grenzgänge zutage, die dem Image unseres Finanzplatzes keinen guten Dienst erweisen.
Zum Beispiel jener Fall, der vor allem im Nachbarland Österreich aktuell (und schon seit mehreren Jahren) riesiges Aufsehen erregt. Es geht um die Privatisierung der österreischischen Bundeswohnungen im Jahr 2004 und damit zusammenhängend schwere Korruptionsvorwürfe gegen den damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Grasser sitzt neben einem guten Dutzend weiterer Angeklagten seit fast einem Jahr in dieser so genannten Causa BUWOG vor Gericht. Auch die Kanzlei Marxer und Partner Stefan Wenaweser werden diesen Fall genau verfolgen – denn es gibt einen überaus eigenartigen Konnex zwischen Herrn Wenaweser und Herrn Grasser:

Denn besagter Anwalt vertrat einen Mann, über dessen Briefkastenfirma Ferint, mutmaßlich Schmiergelder geflossen sein könnten. Besagter Herr, DI Heinrich Schwägler, wird im Rahmen des Prozesses auch aussagen müssen.
So weit, so gut. Was dann passierte, war ein Jahr Gesprächsthema Nummer eins in Liechtenstein:

Der Tagesanzeiger 2011:

„Eineinhalb Tage brauchte die renommierte Liechtensteiner Anwaltskanzlei Marxer & Partner, um auf die Vorwürfe gegen einen ihrer Rechtsanwälte und Partner zu reagieren. Dem Mann wird vorgeworfen, er habe Dokumente aus einer Hausdurchsuchung aus dem Gericht entwendet und erst sechs Wochen später zurückgegeben (TA von gestern).
Möglicherweise wurden die Papiere in dieser Zeit manipuliert. Da die Hausdurchsuchungen auf Ersuchen der österreichischen Staatsanwaltschaft stattfanden, schlägt der Fall nun in Österreich hohe Wellen. Denn die in Liechtenstein beschlagnahmten Unterlagen könnten Beweismaterial in den Ermittlungen gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser und den Millionenerben eines Lebensmittelkonzerns, Julius Meinl, sein.
Schweizer Briefkastenfirma
Der Anwalt der Kanzlei Marxer vertrat einen Steuerberater, der einerseits für Meinl tätig war, anderseits auch eine Funktion bei der Schweizer Briefkastenfirma Ferint hatte, über die Grasser illegale Provisionen verschoben haben soll. Ausserdem war der Anwalt in der Geschäftsleitung einer Grasser-Stiftung tätig. Da der Anwalt auch stellvertretender Abgeordneter der Fortschrittlichen Bürgerpartei Liechtensteins ist, hat die Affäre eine politische Dimension.“

https://www.tagesanzeiger.ch/ausland/europa/Liechtenstein-will-Konsequenzen-ziehen/story/22048412

Dieser Fall war dann gerichtsanhängig: Der Anwalt – gleichzeitig Stiftungsvorstand in einer Grasser-Stiftung – wurde erst verurteilt

https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wirtschaft/oesterreich/461717_Grassers-Stiftungsvorstand-in-Liechtenstein-schuldig-gesprochen.html

wobei dieses Urteil dann aufgehoben wurde

https://derstandard.at/1373512807896/Urteil-in-Grasser-Aktenaffaere-in-Liechtenstein-aufgehoben

und letztlich ein Freispruch erfolgte.

Strafrechtlich ist also kein Vorwurf mehr zu erheben. Anders sieht es aus, wenn man beleuchtet, welchen Imageschaden diese Vorgangsweise und diese Verwicklungen in die Causa Grasser hatten (und aktuell noch haben). Es ist davon auszugehen, dass dieses Thema im Herbst wieder breit diskutiert wird – wieder auf dem Rücken des Finanzplatzes Liechtenstein!